Pfarre Krems St. Paul

Sie sind aus der Kirche ausgetreten und wollen wieder eintreten. Das ist jederzeit möglich. Bitte melden Sie sich in der Pfarrkanzlei.

Formalitäten:

  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • Taufschein mit Austrittsvermerk
  • Trauungsschein (wenn verheiratet)

Die Wiederaufnahme wird mit bischöflicher Erlaubnis durch einen Priester (Pfarrer, Kaplan) in der Pfarre unter Anwesenheit zweier Zeugen (keine besonderen Voraussetzungen) vorgenommen.