Pfarre Krems St. Paul

BV HR Mag. Karl SchrittwieserAm 12. März 2014 hat Diözesanbischof Klaus Küng den Direktor des Diözesanschulamtes Karl Schrittwieser zum Bischofsvikar für Religionsunterricht, Privatschulen und die Kirchlich-Pädagogische Hochschule Wien-Krems bestellt. Die Amtsperiode beträgt drei Jahre. Direktor Schrittwieser leitet seit 2005 das Schulamt der Diözese St. Pölten.

Karl Schrittwieser steht in jahrelanger Bindung zu Krems und im Besonderen zu unserer Pfarre St. Paul. Nicht nur der enge Kontakt zur Kirchlich Pädagogischen Hochschule verbindet ihn mit Krems sondern auch bevor er von September 1999 bis August 2008 unsere Pfarre leitete war er Pfarrer in Krems-Egelsee und seit September 2008 ist er Pfarrer in Krems-Stein.

Bischof Küng erklärte, dass mit der Ernennung eines weiteren Bischofsvikars „jetzt alle wichtigen Aufgabenbereiche der Diözese im Bischofsrat vertreten" seien. Für Direktor Schrittwieser bedeutet die Bestellung eine „Anerkennung und Wertschätzung des Religionsunterrichts" in der Diözese. Über den Religionsunterricht würden fast alle katholischen Schüler und darüber hinaus zahlreiche Schüler ohne Bekenntnis, die freiwillig den Religionsunterricht besuchen, erreicht.

Die Bischofsvikare Helmut Prader (Familie und Lebensschutz), Domkapitular Gerhard Reitzinger (Pfarrseelsorge und Katholische Aktion) und Prälat Franz Schrittwieser (kategoriale Seelsorge) wurden für ihren jeweiligen Bereich für eine weitere dreijährige Amtsperiode bestellt. Die Amtszeit von Weihbischof Anton Leichtfried als Bischofsvikar für den Bereich Erwachsenenbildung wurde ebenfalls um drei Jahre verlängert. Bischof Küng bestätigte Offizial Reinhard Knittel für eine weitere fünfjährige Amtsperiode als Gerichtsvikar.

Ein Bischofsvikar ist direkter Stellvertreter des Bischofs für einen bestimmten Bereich innerhalb einer Diözese. Dieses Amt wurde vom 2. Vatikanischen Konzil neu geschaffen. Die Bischofsvikare arbeiten eigenständig und zugleich in Absprache mit dem Diözesanbischof und werden zunächst auf drei Jahre ernannt. Ihr Amt erlischt, sobald eine Sedisvakanz eintritt.