Wiedereintritt

Wir freuen uns, wenn Sie - aus welchen Motiven auch immer - den Weg zurück in die kirchliche Gemeinschaft suchen.

Den (Wieder)Eintritt kann Ihnen nur die Kirche selbst gewähren und keine staatliche Behörde. Sie müssen sich an auf jeden Fall an einen katholischen Seelsorger wenden. Dazu ist keine Prüfung abzulegen und es sind auch keine Gebete aufzusagen. Beim Gespräch mit dem Seelsorger soll es sich um ehrliches Gespräch handeln, niemand, der es ernst meint soll zum Eintritt überredet werden.

Der Wiedereintritt in die Kirche muss nicht in der Wohnsitz-Pfarrgemeinde erfolgen. Sie können jeden Priester ihres Vertrauens kontaktieren.

Das Tempo bestimmen Sie selbst. Sie können diesen Schritt schnell und ohne viel Aufwand vollziehen. Der Wiedereintritt soll mehr als ein formaler Verwaltungsakt sein. Für den Wiedereintritt selbst fallen keine Kosten oder Gebühren an. Sobald Sie der katholischen Kirche wieder angehören, sind Sie allerdings gegebenenfalls (wieder) verpflichtet, Kirchenbeitrag zu zahlen. Für die Zeit, die sie ausgetreten waren, müssen sie aber keine Beiträge nachzahlen.

Eine nochmalige Taufe oder Firmung ist nicht erforderlich, diese gelten lebenslang. Wenn Sie allerdings noch nicht gefirmt sind, ist es sinnvoll, im Zusammenhang mit dem Wiedereintritt darüber nachzudenken. Sprechen Sie Ihren Seelsorger darauf an.

Formalitäten

  • Taufschein
  • Austrittsvermerk (falls im Zuge des Austitts erhalten)
  • Trauschein (wenn verheiratet)